Just a corn on the internet.

Use the matrix contact @einkorn:tchncs.de for private messages (Lemmy stores DMs in plain text).

🇩🇪 DE/EN 🇬🇧

  • 3 Posts
  • 269 Comments
Joined 1 year ago
cake
Cake day: June 21st, 2024

help-circle







  • Nein, da sich das Urteil auf eine ganze Reihe von EuGH Urteilen beruft, die sich alle mit dem Thema “Nationaler Notstand” beschäftigen. Deutschland ist nicht das erste Land, dass versucht einen nationalen Notstand auszurufen, um unliebsame EU Regelungen zu umgehen. Alle wurden bisher vom EuGH zurückgepfiffen.

    Was das VG Berlin jetzt gemacht hat, ist sich alle anzuschauen und daraus eine Liste von Kriterien abzuleiten, die erfüllt sein müssen, damit ein nationaler Notstand korrekt erklärt werden kann. Anschließend wurde diese Liste auf die Situation der 3 Kläger angewendet und - oh Wunder, oh Wunder - festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen nationalen Notstand nicht gegeben sind. Dementsprechend gilt weiterhin die EU Regelung, die Pushbacks verbietet.








  • Hier kann man noch mit einer unübersichtlichen Gemengelage argumentieren, auf die schnell reagiert werden musste:

    Die Auswertung der Video- und Audioaufnahmen hat demnach ergeben, dass die Polizisten wohl keinen Warnschuss abgegeben haben.

    Aber ab diesem Punkt wird es sehr, sehr schwierig in irgendeiner Art noch entschuldigend Umstände zu finden:

    Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Lorenz A. die Polizisten in der Situation, in der die tödlichen Schüsse fielen, mit einem Messer bedroht haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Ende April mitgeteilt.










OSZAR »